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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22   

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https://dejure.org/2022,29082
OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22 (https://dejure.org/2022,29082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2022 - 70 S 1.22 (https://dejure.org/2022,29082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 70 S 1.22 (https://dejure.org/2022,29082)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59

    Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22
    Beziehen sich die Widersprüche oder Klagen eines Teilnehmers (lediglich) auf eines oder einige Flur- oder Grundstücke eines anderen Teilnehmers und ist dieser Teilnehmer gegen seine eigene Abfindung nicht vorgegangen mit der Folge einer ihm gegenüber eingetretenen Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans, so ist das Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde um vorzeitige Grundberichtigung hinsichtlich der nicht streitbefangenen Grundstücke des anderen Teilnehmers im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich geboten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. November 1959 - I C 118.59 - juris Rn. 16 ff. = BVerwGE 9, 288 [291 ff.]).

    Unter diesen Umständen bleibt seine Gesamtabfindung regelmäßig auch dann in der Schwebe, wenn es - wie hier - nur um die Wertermittlung einzelner eingebrachter oder zugewiesener Flurstücke geht (dazu BVerwG, Urteil vom 4. November 1959 - I C 118.59 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22
    Dies gilt auch für ein sich an das Widerspruchsverfahren anschließendes gerichtliches Verfahren (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1961 - I C 231/58 - RdL 1961, 240 [241]).
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22
    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass eine Geldleistung als Ausgleich für Land grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG bei einer unvermeidbaren Minderausweisung von Land in Betracht kommt (dazu BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1959 - I C 155.58 - juris).
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 237.65

    Wertgleichheit einer Abfindung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22
    Insoweit weist der Antragsgegner zutreffend darauf hin, dass bei einem flurbereinigungsrechtlichen Streit darüber, ob ein Beteiligter wertgleich abgefunden ist, grundsätzlich über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Gesamtabfindung und nicht (nur) über die Zuteilung einzelner Flächen entschieden werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1967 - IV C 237.65 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 74.65

    Rechtmäßigkeit einer Gesamtabfindung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 70 S 1.22
    Der Umstand, dass sich der Antragsteller gegen die Wertermittlung des eingebrachten Flurstücks 1... sowie gegen die Bewertung des zugeteilten Flurstücks 7... (beide Gemarkung L.) wendet, kann dazu führen, dass die Frage nach seiner Abfindung insgesamt neu aufgeworfen wird, weil die gesamte Einlage der gesamten Abfindung gegenüberzustellen ist, auch wenn sich die Angriffe nur gegen die Zuteilung oder Bewertung einzelner Grundstücke richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - IV C 74.65 - juris Rn. 7).
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